Mängelbescheid, gesperrte Feuerstätte oder laufende Frist — Merklin Schornsteintechnik kennt die Anforderungen und saniert fachgerecht. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, bevor die Frist abläuft.
Ein Mängelbescheid ist kein Vorschlag — er ist rechtlich bindend. Die Frist zur Mängelbeseitigung muss eingehalten werden, sonst drohen weitere Konsequenzen.
Häufige Gründe für Beanstandungen
⚠ Schornstein nicht zugelassen für die Feuerstätte
⚠ Querschnitt nicht passend oder Undichtigkeit
⚠ Versotteter oder beschädigter Schornstein
⚠ Fehlende Mündungserhöhung (Ableitbedingungen)
⚠ Fehlende oder defekte Revisionsöffnung
Unsere Lösung
✓ Begutachtung und Analyse des Mängelbescheids
✓ Normgerechte Sanierung nach DIN 18160
✓ Ausführung mit Abnahme-Dokumentation
✓ Koordination mit dem zuständigen Schornsteinfeger