Schornsteinfeger Mängelbescheid

Beanstandung vom Schornsteinfeger — was jetzt?

Mängelbescheid, gesperrte Feuerstätte oder laufende Frist — Merklin Schornsteintechnik kennt die Anforderungen und saniert fachgerecht. Wir erstellen Ihnen ein Angebot, bevor die Frist abläuft.

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⚠ Handlungsbedarf!

Ein Mängelbescheid ist kein Vorschlag — er ist rechtlich bindend. Die Frist zur Mängelbeseitigung muss eingehalten werden, sonst drohen weitere Konsequenzen.

Häufige Gründe für Beanstandungen

  • Schornstein nicht zugelassen für die Feuerstätte
  • Querschnitt nicht passend oder Undichtigkeit
  • Versotteter oder beschädigter Schornstein
  • Fehlende Mündungserhöhung (Ableitbedingungen)
  • Fehlende oder defekte Revisionsöffnung

Unsere Lösung

  • Begutachtung und Analyse des Mängelbescheids
  • Normgerechte Sanierung nach DIN 18160
  • Ausführung mit Abnahme-Dokumentation
  • Koordination mit dem zuständigen Schornsteinfeger
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